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Geldauflagen - sinnvoll einsetzen

 

Geldauflagen, die von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, helfen uns zu helfen.

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Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

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  • Gemeinnützigkeit

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  • Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck

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  • Mitteilung von Satzungsänderungen

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  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen

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  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen

 

Wir garantieren Ihnen

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  • eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird

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  • eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug

 

Sie bedenken uns bei Ihrer Zuweisung?

Vielen Dank dafür!

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