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Geldauflagen - sinnvoll einsetzen
Geldauflagen, die von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, helfen uns zu helfen.
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
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Gemeinnützigkeit
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Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
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Mitteilung von Satzungsänderungen
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Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
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Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
Wir garantieren Ihnen
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eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird
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eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug
Sie bedenken uns bei Ihrer Zuweisung?
Vielen Dank dafür!






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