Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Bürgerzentrum Nippes und seinen Besucherinnen und Besuchern (im folgenden einheitlich „Kunden) und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Bürgerzentrum Nippes.

  1. Vertragsschluss / Kartenerwerb

(1) Veröffentlichung
Das Bürgerzentrum Nippes gibt den Spielplan und die Eintrittspreise sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in seinen Publikationen (z.B. Veranstaltungskalender und Internet) und bei koelnticket.de bekannt. Für Veröffentlichungen in der Presse übernimmt das Bürgerzentrum Nippes keine Gewähr.

(2) Ermäßigungen
Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung am Vorstellungstag. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

(3) Kartenerwerb
Karten lassen sich entweder über koelnticket.de, alle Vorverkaufsstellen von koelnticket oder direkt beim Bürgerzentrum Nippes erwerben. Entsprechende Hinweise über die Konditionen des Kartenvorverkaufs entnehmen Sie bitte den einzelnen Veranstaltungen.

Kartenerwerb über kölnticket.de per print@home-Tickets zum Selbstausdrucken über koelnticket.de, in den Vorverkaufsstellen oder im Bürgerzentrum Nippes. Die angegebenen Ticketpreise verstehen sich inkl. aller Vorverkaufsgebühren.
Mit dem Merkmal print@home PLUS berechtigen sie weiterhin bis kurz vor der Veranstaltung zusätzlich kostenlos ein KombiTicket zur An- und Abreise im öffentlichen Nahverkehr online abzurufen.

Dabei ist zu beachten:
· Tickets zum Selbstausdrucken: print@home
Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, print@home-Tickets zu erwerben. Die Eintrittskarten sind als PDF direkt nach der Buchung am eigenen Drucker auszudrucken. Das print@home-Ticket gilt nur in Kombination mit dem print@home PLUS-Ticket als Fahrausweis im öffentlichen Nahverkehr gilt.
· Tickets zum Selbstausdrucken: print@home PLUS
Bis kurz vor der Veranstaltung können für alle Events mit dem Merkmal print@home PLUS zusätzlich kostenlos ein KombiTicket zur An- und Abreise im öffentlichen Nahverkehr online abgerufen werden. Auf dem KombiTicket ist einzutragen, für welche Person der Fahrausweis gültig sein soll.

Beim Erwerb der Karten über koelnticket.de gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG unter folgendem Link.

(4) Abendkasse
Bei nicht ausverkauften Veranstaltungen öffnet das Bürgerzentrum Nippes die Abendkasse maximal 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Eine Reservierungsoption für Karten an der Abendkasse gibt es nicht.

  1. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

(1) Ausschluss
Das Bürgerzentrum Nippes nimmt verkaufte Eintrittskarten weder zurück noch tauscht es diese um. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei:
a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten
b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt

(2) Ausfall / Abbruch /Frist
Muss eine Veranstaltung ausfallen oder wird sie aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Aufführungstag umgetauscht oder der Kaufpreis inklusive der Vorverkaufsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarte erstattet. Der Tausch oder die Rückgabe müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausfall der Aufführung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Verlust
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

(1) Das Bürgerzentrum ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden entsprechend des Datenschutzgesetzes der ev. Kirche Deutschland (DSG-EKD) zu bearbeiten und zu speichern.

(2) Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich nur für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

  1. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Bürgerzentrum Nippes und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Köln, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

  1. Benutzungsbedingungen des Veranstalters

Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen des Veranstalters an und verpflichtet sich, sie jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben:

(1) Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

(2) Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.

(3) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände können an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

(4) Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

(5) Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Bürgerzentrums untersagt. Der Verzehr von Speisen während der Aufführung ist nicht gestattet. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung.

(6) Der Kunde erklärt sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gemachten Aufnahmen (Bild- oder Videoaufzeichnungen) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.

(7) Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

  1. Haftung / Schadenersatz

(1) Schadenersatzansprüche des Kunden gegen das Bürgerzentrum Nippes sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

Köln, Februar 2017

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