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 Der Beirat

Zug um Zug e.V. als Träger des Bürgerzentrums Nippes richtet gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln und den Festlegungen des § 15 des Trägerschaftsvertrages einen Beirat ein. Die Bestellung des Beirats erfolgt nach folgender Beiratsordnung:

  1. Mitglieder des Beirats

    Dem Beirat gehören an:

    1.1 als geborene Mitglieder:

    • der/die Bezirksvorsteher/in des Stadtbezirks Nippes
    • jeweils ein von den in der Bezirksvertretung Nippes vertretenen Fraktionen zu benennendes Mitglied
    • zwei Vertreter/innen der Stadtverwaltung
    • zwei Verteter/innen des Fördervereins für Nippes e.V.

    1.2. als gewählte Mitglieder

    • neun Vertreter der Nutzer/innen und Nutzergruppen des Bürgerzentrum Nippes, darunter fünf, die ständige Nutzergruppen repräsentieren, sowie mindestens ein/e Vertreter/in der Altersgruppe bis 20 Jahre und eine/e Vertreter/in der Altersgruppe ab 60 Jahre.

    Die Mitglieder des Beirats werden bei Abwesenheit oder Verhinderung durch
    • ihre jeweils benannten (Mitglieder nach 1.1)
    • oder gewœhlten (Mitglieder nach 1.2) persönlichen Stellvertreter/innen vertreten.

    Das Benennungs- bzw. Wahlverfahren der Mitglieder des Beirats wird in einer Wahlordnung festgelegt.
    An den Sitzungen des Beirats nehmen die Leitung des Bürgerzentrums sowie Vertreter der Geschäftsführung des Trägers Zug um Zug e.V. teil.
  2. Vorsitz und Geschäftsführung

    Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen/n Vorsitzende/n und eine/n Stellverteter/in.
    Die Geschäftsführung und Protokollierung der Sitzungen obliegt der Leitung des Bürgerzentrums.
  3. Aufgaben des Beirats

    Der Beirat soll dazu beitragen,

    • dass das Angebot des Bürgerzentrums von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirks angenommen wird,
    • eine Verständigung und ein Ausgleich der Interessen der verschiedenen Besuchergruppen stattfindet und
    • ihre Eigeninitiative bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen gefördert wird.

    Der Beirat berät den Träger

    • in Fragen der allgemeinen Grundsätze der Programmgestaltung und Programmdurchführung,
    • in den allgemeinen Grundsätzen zu Nutzung und Vergabe von Rœumen an Gruppen und Personen sowie
    • in sonstigen Fragen von allgemeiner Bedeutung.

    Dem Beirat wird durch den Träger regelmäßig über die Einhaltung der mit der Stadt Köln geschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen Bericht erstattet.
  4. Amtsdauer, Tagungsrhythmus

    Der Beirat wird für drei Jahre gewählt, er wird dreimal jährlich durch den Träger Zug um Zug e.V. einberufen.
  5. Stellung der Beiratsmitglieder

    Die Mitglieder des Beirats führen ihr Amt ehrenamtlich.

    Sie haben über die ihnen bei der Ausübung des Amtes bekannt gewordenen vertraulichen Angelegenheiten oder Tatsachen nach außen Stillschweigen zu bewahren.

 Die Wahl des Beirats

Die Beiratswahlordnung

Die Bestellung des Beirats erfolgt nach folgender Wahlordnung:

  1. Geborene Mitglieder
    Die Berufung der geborenen Mitglieder des Beirats geschieht durch die genannten Institutionen gemäß den bei ihnen gegebenen Verfahrensregelungen. Die benannten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden der Geschäftsführung mitgeteilt.

  2. Gewählte Mitglieder
    Die Wahl der Vertreter/innen der ständigen oder zeitweiligen Nutzer/innen des Bürgerzentrums geschieht in einer öffentlichen Veranstaltung, zu der mit mindestens dreiwöchigem Vorlauf vom Träger Zug um Zug e.V. öffentlich eingeladen wird.
    2.1. Vorschlagsrecht
    Jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin an dieser Veranstaltung steht das Recht zu, einen Vorschlag für die Wahl zu unterbreiten bzw. selbst zu kandidieren.
    2.2. Wahlmodus
    Die Wahl erfolgt in offener, bei Verlangen in geheimer Abstimmung.
    2.3. Reihenfolge der Wahl
    Die Mitglieder des Beirats werden in folgenden getrennten Wahlgängen gewählt:
    1. Wahl der Vertreter/innen und des/r Stellvertreters/in der Altersgruppe bis 20 Jahre
    2. Wahl der Vertreter/innen und des/r Stellvertreters/in der Altersgruppe ab 60 Jahre
    3. Wahl von fünf Vertreter/innen und ihrer Stellvertreter/innen der ständigen Nutzergruppen
    4. Wahl der weiteren Vertreter/innen und ihrer Stellvertreter/innen.

    Gewählt sind die Mitglieder in der Reihenfolge der abgegebenen gültigen Stimmen.
    Die Gewählten haben zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein(e) Gewählte/r die Wahl nicht an, so gilt der-/diejenige als gewählt, der/die bei der Wahl die nächst höhere Stimmzahl erhalten hat.
    Scheidet ein gewähltes Mitglied oder sein/e Stellvertreter/in vor Ablauf der Amtszeit aus, so rückt der-/diejenige, der/die bei der letzten Wahl die nächst höhere Stimmenzahl erhalten hat, nach.

  3. Wahlberechtigung
    Bei der Wahl sind die anwesenden Personen wahlberechtigt. Ein besonderes Stimmrecht für juristische Personen existiert nicht.
    Nicht wahlberechtigt sind Vertreter/innen des Trägers oder Beschäftigte des Bürgerzentrums.

  4. Wahlleitung
    Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte eine(n) Wahlleiter/in sowie zu seiner/ihrer Unterstützung zwei Beisitzer/innen, die für die Auszählung und Protokollierung des Ergebnisses verantwortlich zeichnen.

  5. Wählbarkeit
    Wählbar sind alle Nutzer/innen des Bürgerzentrums Nippes, sowie Einzelpersonen als auch Vertreter/innen von Nutzergruppen.
    Nicht wählbar sind Vertreter/innen des Trägers oder Beschäftigte des Bürgerzentrums sowie Personen, die aufgrund der Ernennung als geborene Mitglieder oder als deren Stellvertreter/innen dem Beirat bereits angehören.

  6. Organisation der Wahl
    Die Organisation der Wahl, Einladung, Mitteilung zur Wahlberechtigung, Sammlung der Wahlvorschläge, Vorbereitung der Stimmzettel, Veröffentlichung der Ergebnisse, obliegt der Geschäftsführung.

Die Beiratswahlordnung

Zug um Zug e.V. als Träger des Bürgerzentrums Nippes richtet gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Köln und den Festlegungen des § 15 des Trägerschaftsvertrages einen Beirat ein. Die Bestellung des Beirats erfolgt nach folgender Wahlordnung:

  1. Geborene Mitglieder
    Die Berufung der geborenen Mitglieder des Beirats geschieht durch die genannten Institutionen gemäß den bei ihnen gegebenen Verfahrensregelungen. Die benannten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden der Geschäftsführung mitgeteilt.

  2. Gewählte Mitglieder
    Die Wahl der Vertreter/innen der ständigen oder zeitweiligen Nutzer/innen des Bürgerzentrums geschieht in einer öffentlichen Veranstaltung, zu der mit mindestens dreiwöchigem Vorlauf vom Träger Zug um Zug e.V. öffentlich eingeladen wird.
    2.1. Vorschlagsrecht
    Jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin an dieser Veranstaltung steht das Recht zu, einen Vorschlag für die Wahl zu unterbreiten bzw. selbst zu kandidieren.
    2.2. Wahlmodus
    Die Wahl erfolgt in offener, bei Verlangen in geheimer Abstimmung.
    2.3. Reihenfolge der Wahl
    Die Mitglieder des Beirats werden in folgenden getrennten Wahlgängen gewählt:
    1. Wahl der Vertreter/innen und des/r Stellvertreters/in der Altersgruppe bis 20 Jahre
    2. Wahl der Vertreter/innen und des/r Stellvertreters/in der Altersgruppe ab 60 Jahre
    3. Wahl von fünf Vertreter/innen und ihrer Stellvertreter/innen der ständigen Nutzergruppen
    4. Wahl der weiteren Vertreter/innen und ihrer Stellvertreter/innen.

    Gewählt sind die Mitglieder in der Reihenfolge der abgegebenen gültigen Stimmen.
    Die Gewählten haben zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein(e) Gewählte/r die Wahl nicht an, so gilt der-/diejenige als gewählt, der/die bei der Wahl die nächst höhere Stimmzahl erhalten hat.
    Scheidet ein gewähltes Mitglied oder sein/e Stellvertreter/in vor Ablauf der Amtszeit aus, so rückt der-/diejenige, der/die bei der letzten Wahl die nächst höhere Stimmenzahl erhalten hat, nach.

  3. Wahlberechtigung
    Bei der Wahl sind die anwesenden Personen wahlberechtigt. Ein besonderes Stimmrecht für juristische Personen existiert nicht.
    Nicht wahlberechtigt sind Vertreter/innen des Trägers oder Beschäftigte des Bürgerzentrums.

  4. Wahlleitung
    Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte eine(n) Wahlleiter/in sowie zu seiner/ihrer Unterstützung zwei Beisitzer/innen, die für die Auszählung und Protokollierung des Ergebnisses verantwortlich zeichnen.

  5. Wählbarkeit
    Wählbar sind alle Nutzer/innen des Bürgerzentrums Nippes, sowie Einzelpersonen als auch Vertreter/innen von Nutzergruppen.
    Nicht wählbar sind Vertreter/innen des Trägers oder Beschäftigte des Bürgerzentrums sowie Personen, die aufgrund der Ernennung als geborene Mitglieder oder als deren Stellvertreter/innen dem Beirat bereits angehören.

  6. Organisation der Wahl
    Die Organisation der Wahl, Einladung, Mitteilung zur Wahlberechtigung, Sammlung der Wahlvorschläge, Vorbereitung der Stimmzettel, Veröffentlichung der Ergebnisse, obliegt der Geschäftsführung.

Die Wahl des Beirats

Am Dienstag, den 20.09.05, wurde der Beirat zum ersten Mal für drei Jahre gewählt. Am Dienstag, den 16.09.2008, fand die zweite Beiratswahl statt. Als geborene Mitglieder wurden benannt:

  • Bezirksbürgermeister: Bernd Schößler

  • für die in der Bezirksvertretung Nippes vertretenen Fraktionen:
    Ruth Fischer (SPD), Stellvertreter Horst Baumann (SPD), Susanne Eichmüller (Bündnis90/Die Grünen), Stellvertreter Andree Willige (Die Linke.Köln), Barbara Lorsbach (CDU), Stellvertreter Christoph Schmitz (CDU)

  • für die Verwaltung:
    Rita Gerhold (Bezirksjugendamt Nippes), Stellvertreterin Elke Böttger (Bezirksjugendamt Nippes), Wolfgang Guth (Amt für Soziales und Senioren), Stellvertreter Ulrich Wendler (Amt für Soziales und Senioren)

  • Für die laut Beiratsordnung vorgesehenen zwei Vertreter des "Fördervereins für ein Kultur- und Bürgerzentrum Nippes e.V." können keine Mitglieder benannt werden. Der Verein hat sich im Laufe des Jahres aufgelöst, da er seinen Vereinszweck und seine Ziele voll erfüllt sieht. Eine vom Träger Zug um Zug e.V. angestrebte Nachfolgeregelung für den Förderverein wurde vom Pächter der Gastronomie nicht akzeptiert. Somit wurden im späteren Wahlverfahren diese beiden Beiratsmitgliedschaften wählbaren Kandidaten zur Verfügung gestellt, wodurch die Gesamtzahl der Beiratsmitglieder gewährleistet ist.

Im Anschluss an die Benennung der geborenen Mitglieder erfolgte die Wahl der Beiratsmitglieder:

  1. Wahl der Vertreter/in der Altersgruppe bis 20 Jahre:
    Angelika Wagner (Eltern-Kind-Gruppe), Vertreterin Theresa Stang (Eltern-Kind-Gruppe)

  2. Wahl der Vertreter/in der Altersgruppe ab 60 Jahre:
    Hedwig Krüger-Israel (Seniorenvertreterin Stadtbezirk 5), Stellvertreter Klaus Kuhn (Vorstand Für Nippes e.V., ständiger Nutzer)

  3. Wahl von 7 Vertreter/innen der Nutzergruppen:
    Stephan Cremer (offenes Angebot Schach), Christine Novy (ständige Nutzerin), Heinrich Pachl (ständiger Nutzer), Siegried Pfankuche-Klemenz (ständiger Nutzer), Franz Irsfeld (AWO, ständiger Nutzer), Sermin Balci (Deutscher Familienverband, ständige Nutzerin), Hans-Walter Knapp (offenes Angebot Skat), Astrid Heller (ständige Nutzerin), Gisela Lippmann (AWO, ständige Nutzerin)

  4. Gewählte Stellverteter der Gruppen:
    Jutta Hüffelmann Novy (ständige Nutzerin), Friedrich Dahmen (ständiger Nutzer), Dieter Nobareit (AWO, ständiger Nutzer), Petra Hepenstrick (Deutscher Familienverband, ständige Nutzerin), Lieselotte Schwiete (ständige Nutzerin), Walter Hargarten (ständiger Nutzer), Hans-Peter-Fiegen (Seniorenvertreter Stadtbezirk 5), Winfried Schumacher (ständiger Nutzer),

  5. Die persönliche Zuordnung der Stellvertreter erfolgt, ebenso wie die Wahl des Vorsitzenden, in der nächsten Beiratssitzung, die für Anfang November geplant ist.

Untere Abschlusslinie

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